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					Die Sportschule hat das ganze 
					Jahr geöffnet - mit Ausnahme von Ostern (Karfreitag bis 
					Ostermontag), Pfingsten (Pfingstsamstag bis -montag), 
					Weihnachten (23.12. bis 2. Feiertag) und Neujahr (31.12. bis 
					1.1.). In Schulferien findet das Training nach besonderem 
					Zeitplan statt. An gesetzlichen Feiertagen fällt 
					Gruppen-Unterricht aus.
					Durch Krankheit des Teilnehmers nachgewiesen ausgefallene 
				Übungsstunden können nach Ablauf des Vertrages nachgeholt 
				werden.
					
					
					
					KMS
				verpflichtet sich, für die Dauer des Lehrgangs einen 
				Trainingsplatz freizuhalten, gleichgültig, ob der Teilnehmer 
				anwesend ist oder nicht. Im Interesse eines effektiven 
				Unterrichts können sich die Trainingszeiten ändern, gewöhnlich 
				nach Gürtelprüfungen.
					Eine Unterrichtseinheit dauert zwischen 45 und 90 Minuten, je 
				nach Sportart und Alter.
					Vor Trainingsbeginn ist der Mitgliedsausweis (Magnetkarte) 
				vorzulegen. Bei Verlust ist für die Neuanfertigung eine erneute 
				Kaution zu hinterlegen. Nach Vertragsende wird die Kaution bei 
				Rückgabe zurückerstattet.
					Aus hygienischen Gründen dürfen die Matten nur mit sauberen 
				Füßen barfuß betreten werden. Bei jedem Verlassen der Matten ist 
				eine Fußbekleidung anzulegen, damit kein Schmutz auf die Matten 
				getragen wird. Finger- und Fußnägel sind kurz zu halten. Uhren 
				und Schmuck dürfen wegen Verletzungsgefahr nicht getragen 
				werden. Sauberkeit des Körpers und der Sportbekleidung sind 
				selbstverständlich. Im Gymnastik- und Geräte-Training ist bei 
				Übungen ein Handtuch unterzulegen. Es sind Sportschuhe zu 
				benutzen, die nicht auf der Straße getragen werden. 
				
				
				
				7. Jeder Teilnehmer am Kampfkunsttraining kann Gürtelprüfungen nach 
				den Richtlinien der Deutschen Fachverbände ablegen. 
				
				  
				Räume 
				 
				
				  
				
				
				8.   Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung und hat den 
				Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. 
				9. Rauchen ist in den Räumen und den entsprechend gekennzeichneten 
				Bereichen auf dem Gelände nicht gestattet. 
				
				
				
				10. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine 
				Haftung übernommen. Es besteht die Möglichkeit Schließfächer, 
				soweit vorhanden, zu benutzen. 
				
				
				
				11. 
				
				
				Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers behoben. 
				
				  
				Zahlung 
				  
				
				
				12.Bei Zahlung des Jahresbeitrags wird Rabatt gewährt, wie in der 
				aktuellen Preisliste ausgewiesen. 
				
				
				
				13. Der ermäßigte Monatsbeitrag für Kinder und Jugendliche erhöht 
				sich auf den jeweils gültigen Beitrag ab dem auf den 18. 
				Geburtstag folgenden Kalendermonat. 
				
				
				
				14.Da bei den vereinbarten Preisen eine wirtschaftliche Führung der 
				Schule nur möglich ist, wenn alle Teilnehmer ihren 
				Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen, wird für jede 
				Mahnung wegen des damit verbunden Mehraufwandes an Personal- und 
				Sachkosten EURO 3,- Mahngebühr erhoben. Krankheit, Wohnungs- und 
				Berufswechsel o.Ä. berühren die Verpflichtung des Bestellers aus 
				diesem Vertrag nicht, weil auch bei verminderter Teilnehmerzahl 
				die Kurse mit den gleichen Kosten weiterlaufen. 
				
				Schlussbestimmung 
				Alle Vereinbarungen unterliegen dem deutschen Recht. Sollten 
				Vorschriften des ausländischen oder internationalen Rechts dem 
				entgegenstehen, so gilt die Zuständigkeit der Gerichte in Berlin 
				als zusätzlich vereinbart. Sollten einzelne der vorstehenden 
				Bedingungen unwirksam werden, so berührt das die Gültigkeit der 
				übrigen Bedingungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 
				für beide Seiten Berlin.  
				Irrtümer und Änderungen vorbehalten. 
				nido-sport / KMS Thomas Koch,
				 Berlin, 2014           
				
				 
				
				
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