-
Die Sportschule hat das ganze
Jahr geöffnet - mit Ausnahme von Ostern (Karfreitag bis
Ostermontag), Pfingsten (Pfingstsamstag bis -montag),
Weihnachten (23.12. bis 2. Feiertag) und Neujahr (31.12. bis
1.1.). In Schulferien findet das Training nach besonderem
Zeitplan statt. An gesetzlichen Feiertagen fällt
Gruppen-Unterricht aus.
-
Durch Krankheit des Teilnehmers nachgewiesen ausgefallene
Übungsstunden können nach Ablauf des Vertrages nachgeholt
werden.
-
KMS
verpflichtet sich, für die Dauer des Lehrgangs einen
Trainingsplatz freizuhalten, gleichgültig, ob der Teilnehmer
anwesend ist oder nicht. Im Interesse eines effektiven
Unterrichts können sich die Trainingszeiten ändern, gewöhnlich
nach Gürtelprüfungen.
-
Eine Unterrichtseinheit dauert zwischen 45 und 90 Minuten, je
nach Sportart und Alter.
-
Vor Trainingsbeginn ist der Mitgliedsausweis (Magnetkarte)
vorzulegen. Bei Verlust ist für die Neuanfertigung eine erneute
Kaution zu hinterlegen. Nach Vertragsende wird die Kaution bei
Rückgabe zurückerstattet.
-
Aus hygienischen Gründen dürfen die Matten nur mit sauberen
Füßen barfuß betreten werden. Bei jedem Verlassen der Matten ist
eine Fußbekleidung anzulegen, damit kein Schmutz auf die Matten
getragen wird. Finger- und Fußnägel sind kurz zu halten. Uhren
und Schmuck dürfen wegen Verletzungsgefahr nicht getragen
werden. Sauberkeit des Körpers und der Sportbekleidung sind
selbstverständlich. Im Gymnastik- und Geräte-Training ist bei
Übungen ein Handtuch unterzulegen. Es sind Sportschuhe zu
benutzen, die nicht auf der Straße getragen werden.
7. Jeder Teilnehmer am Kampfkunsttraining kann Gürtelprüfungen nach
den Richtlinien der Deutschen Fachverbände ablegen.
Räume
8. Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung und hat den
Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten.
9. Rauchen ist in den Räumen und den entsprechend gekennzeichneten
Bereichen auf dem Gelände nicht gestattet.
10. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine
Haftung übernommen. Es besteht die Möglichkeit Schließfächer,
soweit vorhanden, zu benutzen.
11.
Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers behoben.
Zahlung
12.Bei Zahlung des Jahresbeitrags wird Rabatt gewährt, wie in der
aktuellen Preisliste ausgewiesen.
13. Der ermäßigte Monatsbeitrag für Kinder und Jugendliche erhöht
sich auf den jeweils gültigen Beitrag ab dem auf den 18.
Geburtstag folgenden Kalendermonat.
14.Da bei den vereinbarten Preisen eine wirtschaftliche Führung der
Schule nur möglich ist, wenn alle Teilnehmer ihren
Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen, wird für jede
Mahnung wegen des damit verbunden Mehraufwandes an Personal- und
Sachkosten EURO 3,- Mahngebühr erhoben. Krankheit, Wohnungs- und
Berufswechsel o.Ä. berühren die Verpflichtung des Bestellers aus
diesem Vertrag nicht, weil auch bei verminderter Teilnehmerzahl
die Kurse mit den gleichen Kosten weiterlaufen.
Schlussbestimmung
Alle Vereinbarungen unterliegen dem deutschen Recht. Sollten
Vorschriften des ausländischen oder internationalen Rechts dem
entgegenstehen, so gilt die Zuständigkeit der Gerichte in Berlin
als zusätzlich vereinbart. Sollten einzelne der vorstehenden
Bedingungen unwirksam werden, so berührt das die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
für beide Seiten Berlin.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
nido-sport / KMS Thomas Koch,
Berlin, 2014

|